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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - L 1 KR 368/15   

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https://dejure.org/2017,23601
LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - L 1 KR 368/15 (https://dejure.org/2017,23601)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2017 - L 1 KR 368/15 (https://dejure.org/2017,23601)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - L 1 KR 368/15 (https://dejure.org/2017,23601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 SGB 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung einer Krankenkasse zur Kostentragung einer Krankenhausbehandlung eines mittlerweile verstorbenen Mitglieds; Feststellung der Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung während einer Krankenhausbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.12.2011 - B 12 KR 13/10 R

    Krankenversicherung - Auffangpflichtversicherung für vormals gesetzliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - L 1 KR 368/15
    Zunächst stellt der (potentielle) Empfang von Hilfen zur Gesundheit im Sinne des 5. Kapitels des SGB XII alleine - also ohne gleichzeitigen Empfang laufender Leistungen - keinen eigenständigen Ausschlusstatbestand für den Eintritt der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V dar (BSG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - B 12 KR 13/10 R - Rdnr. 13f mit Bezugnahme auf Urteil vom 6.10.2010 -B 12 KR 25/09 R-, BSGE 107, 26 Rdnr. 28).

    Zunächst besteht die Auffangpflichtversicherung von Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, auch dann, wenn diese Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der (fraglichen) Auffangpflichtversicherung nicht unmittelbar voranging, sondern zwischenzeitlich eine anderweitige Absicherung gegen Krankheit außerhalb der privaten Krankenversicherung erfolgte (so zutreffend weitgehend wörtlich LSG Nordrhein-Westfalen, a. a. O. Rdnr. 44 mit Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - B 12 KR 13/10 R- Rdnr. 17).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2015 - L 16 KR 820/12

    Streit über die Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - L 1 KR 368/15
    Dass die Klägerin hier die Beweislast trage, finde sich auch in dem von ihr zitierten Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 26. März 2015 (L 16 KR 820/12).

    Dies ergibt sich aus § 5 Abs. 8a Satz 2 SGB V, der eine abschließende Konkretisierung des Merkmals der "anderweitigen Absicherung" in § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V für den Bereich des SGB XII darstellt und Hilfe zur Krankheit nach dem 5. Kapitel des SGB XII gerade nicht nennt (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. März 2015 - L 16 KR 820/12 -, Rdnr. 43 in Zusammenfassung der BSG-Rechtsprechung).

  • BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 25/09 R

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht eines sozialhilfebedürftigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - L 1 KR 368/15
    Zunächst stellt der (potentielle) Empfang von Hilfen zur Gesundheit im Sinne des 5. Kapitels des SGB XII alleine - also ohne gleichzeitigen Empfang laufender Leistungen - keinen eigenständigen Ausschlusstatbestand für den Eintritt der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V dar (BSG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - B 12 KR 13/10 R - Rdnr. 13f mit Bezugnahme auf Urteil vom 6.10.2010 -B 12 KR 25/09 R-, BSGE 107, 26 Rdnr. 28).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2019 - L 1 KR 58/17

    Voraussetzungen eines Erlasses von Beiträgen zur Krankenversicherung und

    In allen Fällen, in denen -wie hier-zunächst eine Mitgliedschaft bestanden hat, deren Fortbestehen unklar ist und der Versicherte (noch) eine Karte besitzt, kann es zur Behandlung als Kassenpatient kommen, in Notfällen auch ohne Kartenvorlage (vgl. z. B. Urteil des Senats vom 28. Juni 2017 - L 1 KR 368/15 - juris-Rdnr. 3ff).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2018 - L 1 KR 521/15
    Zu verweisen sei auch auf einen Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Wiesbaden v. 30. Dezember 2016 - S 18 KR 455/14; sowie weitere Urteile des Sozialgerichts Berlin v. 13. Februar 2017 - S 81b KR 2104/13 und des LSG Berlin-Brandenburg v. 28. Juni 2017 - L 1 KR 368/15 und vom 11. Mai 2017 - L 9 KR 494/14).

    Nach den Grundätzen des Prima-Facie-Beweises ist davon auszugehen, dass nach einer ursprünglich bestanden habenden Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse keine weitere Versicherung begründet worden ist, sofern nicht ein Sachverhalt gegeben ist, der dies nahelegt (LSG Berlin-Brandenburg v. 11. Mai 2017- L 9 KR 494/14 - juris Rn 31 und v. 28. Juni 2017 - L 1 KR 368/15).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2022 - L 2 AS 1269/22

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer

    Es bleibt insgesamt unklar, ob die Antragstellerin - sofern keine anderweitige Absicherung besteht - die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) angezeigt hat (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.06.2017 - L 1 KR 368/15, Rn. 29, juris).
  • BSG, 07.12.2017 - B 1 KR 57/17 B

    Krankenversicherung; Divergenzrüge; Gegenüberstellen von Rechtssätzen; Bewusstes

    LSG Berlin-Brandenburg 28.06.2017 - L 1 KR 368/15.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2019 - L 3 R 624/18
    Dabei handelt sich um eine Versicherung, die kraft Gesetzes eintritt (vgl. auch § 186 Abs. 11 S 1 SGB V a.F.; siehe dazu auch LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 28.06.2017 - L 1 KR 368/15 - juris Rn 29) und gerade keiner vertraglichen Grundlage bedarf.
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